Discussion:
Kindschaftsverhältnis im Sinne vom Steuerrecht
(zu alt für eine Antwort)
Lupus Goebel
2004-10-19 19:32:55 UTC
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Hallöschen,

hätte da mal gerne eine Problem.
Mache gerade die Steuererklärung mit meiner Freundin zusammen. Im
Steuerprogramm Taxman Programm wird nach weiteren Kindschaftsverhältnise
gefragt.
Ich denke, wenn ihr Exmann der leibliche Vater des Kindes ist, dann
besteht doch das Kindschaftsverhältnis bis einer von beiden nimmer unter
uns verweilt?
Doch das Programm gibt eine Meldung wenn ich beim Datum "besteht vom"
das Geburtsdatum eingebe, das Datum wäre zu klein. Ok, es ist ja auch
nur das Steuerjahr wichtig.
Aber wenn ich bei "bis Datum" den 31.12.2003 eingebe, berechnet das
Programm eine geringere Steuerrückerstattung. Wieso denn das?
Vater und Mutter leben sein 2002 getrennt und sind seit 2003 geschieden.
Ferner zahlt er keinen Cent Unterhalt. Kapier isch nüscht.

Nun meine Frage, wann endet nach dem Steuerrecht denn ein
Kindschaftsverhältnis?
Und warum bekommt sie weniger Steuerrückerstattung wenn der doch eh nix
zahlen muss und auch nix zahlt?
--
MfG - Lupus Goebel
Der Sumpf- und Morasthobbybastler und Anfaenger mit
Wissensdurst (http://www.lupusdw.de)
Uwe Olufs
2004-10-20 11:10:34 UTC
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"Lupus Goebel" <***@lupusdw.de> schrieb im Newsbeitrag news:***@uni-berlin.de...

/./
Das Kindschaftsverhältnis endet, wenn das Kind oder ein Elternteil stirbt.
Ob Unterhalt gezahlt wird, ist nicht von Bedeutung.

Dein Problem ist die Günstigerrechnung zwischen Kindergeld und
Kinderfreibetrag.
Zahlt der leibliche Vater Kindesunterhalt (gemeint ist nicht der Unterhalt
an die ExFrau), dann stehen ihm und der Mutter je ein halber
Kinderfreibetrag zu.
Erhält die Mutter das Kindergeld, dann kann er den Unterhalt um das halbe
Kindergeld kürzen.
In der Steuererklärung Deiner Freundin ist bei erhaltenem Kindergeld nur der
halbe Betrag (!) einzutragen. Sie erhält auch nur einen halben Freibetrag.

Anders, wenn der leibliche Vater gar keinen Kindesunterhalt zahlt.
Das musst Du dann dem Finanzamt nachweisen.

Du wirst Dich da in den Eingabemasken "verirrt" haben.

Uwe
Lupus Goebel
2004-10-20 18:54:31 UTC
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Hallöschen,
Post by Uwe Olufs
/./
Das Kindschaftsverhältnis endet, wenn das Kind oder ein Elternteil stirbt.
Ob Unterhalt gezahlt wird, ist nicht von Bedeutung.
Na das dachte ich mir och.
Post by Uwe Olufs
Dein Problem ist die Günstigerrechnung zwischen Kindergeld und
Kinderfreibetrag.
Ahja.
Post by Uwe Olufs
Zahlt der leibliche Vater Kindesunterhalt (gemeint ist nicht der Unterhalt
an die ExFrau), dann stehen ihm und der Mutter je ein halber
Kinderfreibetrag zu.
Der zahlt seit der Scheidung nix. Und davor hatte er auch nix gezahlt.
Er wurde noch nicht einmal dazu verpflichtet.
Post by Uwe Olufs
Erhält die Mutter das Kindergeld, dann kann er den Unterhalt um das halbe
Kindergeld kürzen.
Sie bekommt das Kindergeld, aber er muss ja kein Unterhalt zahlen.
Post by Uwe Olufs
In der Steuererklärung Deiner Freundin ist bei erhaltenem Kindergeld nur der
halbe Betrag (!) einzutragen. Sie erhält auch nur einen halben Freibetrag.
Sie bekommt das ganze Kindergeld, dann muss doch aber ein ganzes Kind rein?
Post by Uwe Olufs
Anders, wenn der leibliche Vater gar keinen Kindesunterhalt zahlt.
Das musst Du dann dem Finanzamt nachweisen.
Sprich, sie mus das Urteil von der Scheidung vorlegen, denn er wurde ja
nie zu Unterhalt verpflichtet.
Post by Uwe Olufs
Du wirst Dich da in den Eingabemasken "verirrt" haben.
Mh, ist eigendlich eindeutig <Loading Image...>
--
MfG - Lupus Goebel
Der Sumpf- und Morasthobbybastler und Anfaenger mit
Wissensdurst (http://www.lupusdw.de)
Christian Bergmann
2004-10-20 20:19:29 UTC
Permalink
Post by Lupus Goebel
Post by Uwe Olufs
Zahlt der leibliche Vater Kindesunterhalt (gemeint ist nicht der
Unterhalt an die ExFrau), dann stehen ihm und der Mutter je ein
halber Kinderfreibetrag zu.
Der zahlt seit der Scheidung nix. Und davor hatte er auch nix gezahlt.
Er wurde noch nicht einmal dazu verpflichtet.
Wie ist das möglich?
Post by Lupus Goebel
Post by Uwe Olufs
Erhält die Mutter das Kindergeld, dann kann er den Unterhalt um das
halbe Kindergeld kürzen.
Sie bekommt das Kindergeld, aber er muss ja kein Unterhalt zahlen.
Wie das denn nicht?
Post by Lupus Goebel
Post by Uwe Olufs
In der Steuererklärung Deiner Freundin ist bei erhaltenem
Kindergeld nur der halbe Betrag (!) einzutragen. Sie erhält auch
nur einen halben Freibetrag.
Sie bekommt das ganze Kindergeld, dann muss doch aber ein ganzes Kind rein?
Post by Uwe Olufs
Anders, wenn der leibliche Vater gar keinen Kindesunterhalt zahlt.
Das musst Du dann dem Finanzamt nachweisen.
Sprich, sie mus das Urteil von der Scheidung vorlegen, denn er wurde ja
nie zu Unterhalt verpflichtet.
Wieso das denn? Ich denke, das BGB verpflichtet ihn dazu?

Grüße, Chris
Lupus Goebel
2004-10-27 05:00:46 UTC
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Gude Morsche,
Post by Christian Bergmann
Post by Lupus Goebel
Post by Uwe Olufs
Zahlt der leibliche Vater Kindesunterhalt (gemeint ist nicht der
Unterhalt an die ExFrau), dann stehen ihm und der Mutter je ein
halber Kinderfreibetrag zu.
Der zahlt seit der Scheidung nix. Und davor hatte er auch nix
gezahlt. Er wurde noch nicht einmal dazu verpflichtet.
Wie ist das möglich?
In dem sie sich darüber einig waren das keiner dem anderen was zu zahlen
hat.
Post by Christian Bergmann
Post by Lupus Goebel
Post by Uwe Olufs
Erhält die Mutter das Kindergeld, dann kann er den Unterhalt um
das halbe Kindergeld kürzen.
Sie bekommt das Kindergeld, aber er muss ja kein Unterhalt zahlen.
Wie das denn nicht?
In dem sie sich darüber einig waren das keiner dem anderen was zu zahlen
hat.
Post by Christian Bergmann
Post by Lupus Goebel
Post by Uwe Olufs
In der Steuererklärung Deiner Freundin ist bei erhaltenem
Kindergeld nur der halbe Betrag (!) einzutragen. Sie erhält auch
nur einen halben Freibetrag.
Sie bekommt das ganze Kindergeld, dann muss doch aber ein ganzes Kind rein?
Post by Uwe Olufs
Anders, wenn der leibliche Vater gar keinen Kindesunterhalt
zahlt. Das musst Du dann dem Finanzamt nachweisen.
Sprich, sie mus das Urteil von der Scheidung vorlegen, denn er
wurde ja nie zu Unterhalt verpflichtet.
Wieso das denn? Ich denke, das BGB verpflichtet ihn dazu?
Ja aber, die zwei waren sich darüber einig, das keiner dem anderen was
zu zahlen hat. Kann das BGB so was ignorieren?
--
MfG - Lupus Goebel
Der Sumpf- und Morasthobbybastler und Anfaenger mit
Wissensdurst (http://www.lupusdw.de)
Christian Bergmann
2004-10-28 12:51:51 UTC
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Post by Lupus Goebel
Post by Christian Bergmann
Post by Lupus Goebel
Der zahlt seit der Scheidung nix. Und davor hatte er auch nix
gezahlt. Er wurde noch nicht einmal dazu verpflichtet.
Wie ist das möglich?
In dem sie sich darüber einig waren das keiner dem anderen was zu
zahlen hat.
Das ist irrelevant.
Post by Lupus Goebel
Post by Christian Bergmann
Post by Lupus Goebel
Sie bekommt das Kindergeld, aber er muss ja kein Unterhalt zahlen.
Wie das denn nicht?
In dem sie sich darüber einig waren das keiner dem anderen was zu
zahlen hat.
Das ist wie gesagt irrelevant.
Post by Lupus Goebel
Post by Christian Bergmann
Post by Lupus Goebel
denn er
wurde ja nie zu Unterhalt verpflichtet.
Wieso das denn? Ich denke, das BGB verpflichtet ihn dazu?
Ja aber, die zwei waren sich darüber einig, das keiner dem anderen was
zu zahlen hat. Kann das BGB so was ignorieren?
Natürlich. Das Gericht muss das sogar ignorieren, da die Mutter ja nur auf
Geld verzichten kann, was ihr selbst zustehen würde. Geld, das dem *Kind*
zusteht, kann dem Kind nicht einfach deshalb vorenthalten werden, weil die
*Mutter* darauf verzichtet.
Ausnahmen sind allenfalls dann denkbar, wenn die Einkommensunterschiede
gigantisch hoch sind. Wenn sich die Tochter des Hauses Albrecht mit 20
Milliarden Euro Rücklagen von einem Kloreiniger bei McDonalds schwängern
lässt, fände es der Familienrichter vermutlich etwas unverhältnismäßig, wenn
der Vater mehr als nur einen symbolischen Unterhalt zahlen würde.

Grüße, Chris
Uwe Olufs
2004-10-23 13:34:22 UTC
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Post by Lupus Goebel
Der zahlt seit der Scheidung nix. Und davor hatte er auch nix gezahlt.
Er wurde noch nicht einmal dazu verpflichtet.
/./
Post by Lupus Goebel
Sie bekommt das Kindergeld, aber er muss ja kein Unterhalt zahlen.
Das kann ich mir nicht vorstellen.
Wohl, dass er an die Frau keinen Unterhalt zahlen muss, weil diese darauf
verzichtet hat.
Den Kindesunterhalt muss er immer zahlen; das kann m.E. auch nicht per
Gerichtsurteil ausgeschlossen werden.

Uwe
Lupus Goebel
2004-10-27 05:01:37 UTC
Permalink
Morsche aber auch,
Post by Uwe Olufs
Post by Lupus Goebel
Der zahlt seit der Scheidung nix. Und davor hatte er auch nix gezahlt.
Er wurde noch nicht einmal dazu verpflichtet.
/./
Post by Lupus Goebel
Sie bekommt das Kindergeld, aber er muss ja kein Unterhalt zahlen.
Das kann ich mir nicht vorstellen.
Wohl, dass er an die Frau keinen Unterhalt zahlen muss, weil diese darauf
verzichtet hat.
Den Kindesunterhalt muss er immer zahlen; das kann m.E. auch nicht per
Gerichtsurteil ausgeschlossen werden.
Auch nicht in dem sie sich darüber einig waren das keiner dem anderen
was zu zahlen hat?
--
MfG - Lupus Goebel
Der Sumpf- und Morasthobbybastler und Anfaenger mit
Wissensdurst (http://www.lupusdw.de)
Uwe Olufs
2004-10-28 16:05:15 UTC
Permalink
Post by Lupus Goebel
Post by Uwe Olufs
Den Kindesunterhalt muss er immer zahlen; das kann m.E. auch nicht
per Gerichtsurteil ausgeschlossen werden.
Auch nicht in dem sie sich darüber einig waren das keiner dem anderen
was zu zahlen hat?
Wer hat denn auf den Kindesunterhalt verzichtet? Das Kind selbst? Sicher
nicht. Die Mutter? Das hätte sie gar nicht tun dürfen.

Ergebnis:
1/2 Kindergeld anrechnen; 1/2 Kinderfreibetrag.

Uwe

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