Ron Ditze
2009-03-16 16:22:16 UTC
Hallo zusammen!
Ich bin seit Jahren selbständig als Programmierer und IT-Berater
(Gewerbe) von zu Hause aus tätig. Ausschließlich dafür habe ich ein
Arbeitszimmer, das bislang auch anstandslos als solches vom Finanzamt
anerkannt wurde.
Seit ein paar Monaten arbeite ich zusätzlich ca. 2 Tage/Woche als
Angestellter in einer Firma (Bürokram).
Nun will mir das Finanzamt das Arbeitszimmer nicht mehr voll
anerkennen und ich verstehe nicht, warum. Das Arbeitszimmer hat doch
überhaupt nichts mit meiner Angestelltentätigkeit zu tun, sondern ist
nur für meine selbständige Tätigkeit. Es ist der einzige Raum dafür,
also der 100%ige Mittelpunkt meines Gewerbes. Ich kann meine Kunden
doch weder im Schlafzimmer empfangen, noch bei meinem Arbeitgeber.
Wie wird eine solche Sachlage üblicherweise bewertet? Lieg ich da so
falsch? Oder gibt es etwas zitierfähiges, mit dem ich argumentieren
könnte?
Gruß,
Ron
Ich bin seit Jahren selbständig als Programmierer und IT-Berater
(Gewerbe) von zu Hause aus tätig. Ausschließlich dafür habe ich ein
Arbeitszimmer, das bislang auch anstandslos als solches vom Finanzamt
anerkannt wurde.
Seit ein paar Monaten arbeite ich zusätzlich ca. 2 Tage/Woche als
Angestellter in einer Firma (Bürokram).
Nun will mir das Finanzamt das Arbeitszimmer nicht mehr voll
anerkennen und ich verstehe nicht, warum. Das Arbeitszimmer hat doch
überhaupt nichts mit meiner Angestelltentätigkeit zu tun, sondern ist
nur für meine selbständige Tätigkeit. Es ist der einzige Raum dafür,
also der 100%ige Mittelpunkt meines Gewerbes. Ich kann meine Kunden
doch weder im Schlafzimmer empfangen, noch bei meinem Arbeitgeber.
Wie wird eine solche Sachlage üblicherweise bewertet? Lieg ich da so
falsch? Oder gibt es etwas zitierfähiges, mit dem ich argumentieren
könnte?
Gruß,
Ron